Geschäftsbedingungen

1. Der Makler versichert, dass er einen Auftrag zur Vermittlung (Kauf, Miete, Pacht) des angebotenen Objektes erhalten hat. Alle Angaben im Exposè basieren auf Auskünften, die sorgfältig recherchiert worden sind. Eine Haftung des Maklers für Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird ausgeschlossen.

2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.

3. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.
Ansprüche auf Schadensersatz bei unberechtigter Weitergabe des Exposès bleiben vorbehalten.

4. Hat der Empfänger über das umseitig angebotene Objekt bereits Vorkenntnisse, ist das dem Makler unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.
Unterbleibt die Anmeldung von Vorkenntnissen, gilt der Nachweis des Maklers als ursächlich für den Abschluß des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes (Kauf, Miete, Pacht).

5. Spätere Angebote durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit des Nachweises.

6. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Ein Vertrag, der im zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem angebotenen Objekt steht, begründet gleichfalls den Anspruch des Maklers auf Provision.

7. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der vermittelte Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen (z. B. Rücktrittsrecht) erlischt.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Auftraggeber des Maklers - wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat - zum Schadensersatz verpflichtet.

8. Die Höhe der Provision bemißt sich bei Kaufverträgen nach dem Von-Hundert-Satz des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Übrigen richtet sich die Höhe der Provision nach dem Gesetz (Miete).
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein.

9. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin

AGB's zum Ausdrucken (PDF-Datei)